Immobilien
& Dubai
Dubai ist eines der sieben
Arabischen Emirate, die sich 1971 zu einem föderalen
Staatenbund zusammengeschlossen haben. Das Emirat wird
wird von der Herrscherfamilie Al Maktoum regiert. Somit
kann Dubai grundsätzlich als Monarchentum bezeichnet
werden. Das Rechtssystem entspricht dabei westlichen
Vorstellungen, Verträge werden nach internationalen
Standards geschlossen.
Gesegnet mit 365 Sonnentagen im Jahr, schmiegt sich
die Stadt an die Küste des warmen Arabischen Golfs.
Entlang der goldenen, naturbelassenen Strände entspannen
sich Touristen aus aller Welt. Sie lassen sich in vorzüglichen
Restaurants und tollen Bars verwöhnen, spielen
Tennis und Golf oder messen sich beim Pferdesport. Die
Top-Athleten dieser Welt kämpfen in Dubai um die
höchsten Preisgelder in ihren Disziplinen. Und
alle namhaften internationalen Firmen residieren in
den architektonisch aufregendsten Wolkenkratzern im
Herzen der pulsierenden Metropole.
Zwischen Dubai und der Bundesrepublik Deutschland besteht
ein Doppelbesteuerungsabkommen. Bundesbürger,
die ihre Einnahmen und Gewinne in Dubai versteuern,
sind somit in Deutschland von der Steuerlast befreit.
Es gilt lediglich der Progressionsvorbehalt.
Dazu bietet Dubai zur Zeit sehr gute Investment- und
Ferienimmobilien an. Zu den Top-Projekten zählen
die Palm
Islands (Palm Jumeirah, Palm Jebel Ali & Palm
Deira) die bereits als 8. Weltwunder gezählt werden,
The
World (300 im Meer aufgeschüttete Inseln),
Burj Dubai, das höchste
Gebäude der Welt, Emirates Living, ein Wohngebiet
inmitten der Golfanlage, Arabian Ranches, ein Wohngebiet
inmitten der Wüste für Golf- und Pololiebhaber
und viele mehr!
Immobilienerwerb in Dubai
Seit Mitte 2002 ist es auch Ausländern gestattet,
Immobilien in Dubai zu erwerben. Durch ein Dekret
von HH Sheikh Mohammed bin Rashid Al Maktoum, können
Bürger anderer Länder nun auch 100%iges
Eigentum an Grund und Boden erwerben. Bis Ende 2005
soll ein Gesetz für die gesamten Vereinigten
Arabischen Emirate folgen, welches das Immobilienrecht
landesweit regelt.
Der Erwerb von Immobilien in Dubai, bzw. den VAE ist
für Ausländer eingeschränkt, so ist
ein Erwerb für nicht GCC (Verbund der Golfstaaten)-Bürger
nur in den Freehold Gebieten möglich. Der Erwerb
in allen anderen Bereichen ist den VAE-Staatsbürgern
und in Ausnahmefällen GCC-Bürgern vorbehalten.
Das Land der Freehold Gebiete wird vom Staat nicht
an einzelne Personen vergeben, sondern nur in großen
Parzellen an Investoren und Projektentwickler verkauft.
Diese müssen im Vorfeld einen Umlegungs- und
Nutzungsplan vorlegen, der die Bebauung und Nutzung
ausweist. Von diesen Unternehmen werden dann die einzelnen
Grundstücke, zumeist bebaut, an den privaten
Eigentümer verkauft. Der Verkauf von Grund und
Eigentum unterliegt keinen besonderen gesetzlich vorgeschriebenen
Formalien, so reicht ein privat vereinbarter, schriftlicher
Kaufvertrag für ein rechtsverbindliches Geschäft
aus. Eine Eintragung in ein staatliches Register findet
im Augenblick nur bei nicht Freehold Gebieten statt.
Der Eigentümer wird im "Land Department"
als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Für die Freehold Gebiete soll 2005 ein eigenes
Grundbuch (Ausländerregister) etabliert werden,
in dieses werden die Eigentümer dann eingetragen.
Zur Zeit werden die Eigentümer in den Registern
der großen Bauträger (Emaar, Al Nakheel,
Jumeirah Beach Residence) geführt.
Zeit ist Geld,
dies trifft insbesondere für den Immobilienerwerb
in Dubai zu. Eine schnelle Entscheidung ist insbesondere
auf dem Sekundärmarkt besonders wichtig. Eine
Preissteigerung ist hier täglich zu verfolgen!
Auch die Verfügbarkeit der Objekte ist zeitlich
sehr begrenzt, die meisten Projekte sind sehr schnell
ausverkauft und dann anschließend wieder mit
Premium auf dem Sekundärmarkt erhältlich.
Gute Angebote auf dem Sekundärmarkt sind meist
nur wenige Stunden/Tage verfügbar.
Büromarktsituation
Die Situation auf dem Büromarkt gestaltet sich
ähnlich wie die im Wohnbereich. Neben der Trennung
von Freehold und Leasehold Gebieten nehmen die sogenannten
Freezones entscheidenden Einfluss auf den Büromarkt.
In den 1a und 1b Lagen kann die Nachfrage vom Markt
nicht gedeckt werden. Das gleiche Szenario ist in
den Free Zones zu finden. Für die Anmietung von
Büroflächen ist meist mit einer Wartezeit,
zum Teil zwischen 6-8 Monaten zu rechnen.
Durch die Meitverträge, die meist auf den Zeitraum
von 1-3 Jahren abgeschlossen werden, nutzen viele
Unternehmen die Chance und entwickeln ihre Bürogebäude
selbst.
Die Investitionsbedingungen werden in Dubai als sehr
gut eingestuft. Vom Staat geschaffene Anreize und
die wirtschaftlichen Bedingungen und Prognosen sind
durchaus vielversprechend.
Engel & Völkers
Die bekannte Immobilienfirma Engel & Völkers
wurde 1977 in Hamburg, Germany gegründet. Heute
tragen über 800 hochqualifizierte Mitarbeiter
in über 174 Büros weltweit zum Erfolg des
renommierten Unternehmens bei. Mit einem einzigartigen
Shopkonzept, dessen System auf der Vergabe von Franchise-Lizenzen
basiert, hat Engel & Völkers ein weltweites
Netzwerk aufgebaut, über das in 18 Ländern
auf vier Kontinenten ausschießlich Luxus- und
Prestigeobjekte vertrieben werden.
Darüber hinaus werden den Kunden umfassende Services
wie Immobilienbewertung, die professionelle Vermarktung
der Objekte und die Erstellung von Vertragswerken
angeboten.
Die Vermarktung der Objekte wird durch Kooperationen
mit namhaften Unternehmen wie zum Beispiel Christie´s
Great Estates, einer Tochter des weltweit führenden
Auktionshauses unterstützt. Auch das hauseigene
Architektur- und Lifestyle Magazin Grund Genug, in
dem die neuesten Trends in Architektur und Design
vorgestellt werden, bietet eine zusätzliche Plattform
für ein effektives und hochwertiges Marketing
der angebotenen Objekte.
Um einen weltweit gleichbleibend hohen Standard zu
garantieren, absolvieren alle Engel & Völkers
Mitarbeiter intensive Schulungen in der unternehmenseigenen
Trainingsakademie.
Rechtliche Hinweise
Der der junge Immobilienmarkt in Dubai gestattet Ausländern
erst seit Juni 2002 in den ausgewiesenen Freehold
Gebieten Eigentum zu erwerben. Zuvor war der Eigentumserwerb
Staatsbürgern der VAE und unter bestimmten Voraussetzungen
Bürgern der GCC (Gulf Cooperation Council) -Staaten
vorbehalten. Für alle anderen Personen war lediglich
ein Lease Hold von 99 Jahren möglich. Dies gilt
außerhalb der Freehold Gebiete weiterhin.
Das Eigentum in den Freehold Gebieten wird im Augenblick
den Erwerbern vertraglich zugesichert und in den Eigentumsregistern
der Projektentwickler eingetragen. Ein staatliches
Grundbuch ist bis heute noch nicht vorhanden, ist
aber von der Regierung in naher Zukunft vorgesehen.
Nach der Gründung des Grundbuches werden die
Eigentümer dort eingetragen. Dies wird ebenfalls
vertraglich zugesichert.
Um ein Gesetz auf Landesebene zu erlassen, welches
den Eigentumserwerb durch Ausländer verbietet,
bedarf es der Zustimmung des Emirates Dubai. Da inzwischen
vier weitere Emirate den Immobilienmarkt für
Ausländer geöffnet haben, gilt die Gründung
des Grundbuches für Ausländer nur noch als
eine Frage der Zeit.
Der Eigentumserwerb ist in den
VAE durch einen privaten, schriftlichen Kaufvertrag
möglich. Der Eintrag ins Grundbuch gilt als deklaratorischer
Rechtsnachweis. Das Abstraktionsprinzip wie man es
aus Deutschland kennt gilt nicht.
Quelle: Engel & Völkers
P.O.Box 502247, Dubai, U.A.E.
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